Düsseldorfer Tabelle 2026: So viel mehr Unterhalt bekommen Kinder ab Januar

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2026 erneut angepasst und bringt für Trennungskinder sowie ihre Eltern leicht höhere Unterhaltsbeträge. Die Erhöhungen fallen zwar überschaubar aus, sind aber für Unterhaltsberechtigte wie -pflichtige wichtig, weil sie die rechtliche Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt bilden.

Düsseldorfer Tabelle 2026
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Bedeutung der Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit vielen Jahren die zentrale Orientierungshilfe, wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts nach einer Trennung oder Scheidung geht. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit allen anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags erarbeitet und regelmäßig an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Die Tabelle legt für verschiedene Einkommensstufen des barunterhaltspflichtigen Elternteils fest, welcher monatliche Bedarf für Kinder je nach Altersgruppe als angemessen gilt. Grundlage sind dabei durchschnittliche Lebenshaltungskosten und die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestunterhalt.

Neue Bedarfssätze ab 1. Januar 2026

Mit der Fassung 2026 steigen die Bedarfssätze in der ersten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen bis 2.100 Euro) in allen Altersstufen minderjähriger Kinder um jeweils 4 Euro. Konkret ergeben sich folgende Mindestbedarfe:

  • 0 bis 5 Jahre: 486 Euro statt 482 Euro.
  • 6 bis 11 Jahre: 558 Euro statt 554 Euro.
  • 12 bis 17 Jahre: 653 Euro statt 649 Euro.

Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, steigt der Tabellenbedarf auf 698 Euro monatlich, was einem Plus von 5 Euro gegenüber 2025 entspricht. Diese Beträge bilden die Basiswerte, von denen bei höherem Einkommen über die weiteren Einkommensgruppen prozentuale Zuschläge berechnet werden.

Kindergeld und realer Zahlbetrag

Entscheidend für den Kontostand des betreuenden Elternteils ist nicht nur der Tabellenbetrag, sondern der Zahlbetrag nach Anrechnung des Kindergeldes. 2026 erhöht sich das Kindergeld auf einheitlich 259 Euro pro Kind, wodurch sich auch der anzurechnende Anteil verändert.

Bei minderjährigen Kindern wird regelmäßig die Hälfte des Kindergelds von dem Tabellenbedarf abgezogen, bei volljährigen Kindern der volle Kindergeldbetrag. Dadurch fällt der tatsächliche Mehrbetrag für viele Familien geringer aus als die nominelle Erhöhung der Tabelle vermuten lässt. Fachliche Auswertungen zeigen, dass die Netto-Mehrbelastung für Unterhaltspflichtige häufig bei etwa 2 Euro pro Monat und Kind liegt, wenn man die parallele Kindergelderhöhung einrechnet.

Einkommensgruppen und Steigerungen

Die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bleibt gegenüber 2025 unverändert: Es gibt weiterhin 15 Einkommensgruppen, die erste endet bei 2.100 Euro netto, die höchste bei 11.200 Euro. Ausgehend vom Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze in den Gruppen 2 bis 5 um jeweils 5 Prozent und ab der sechsten Gruppe um jeweils 8 Prozent.

Damit gilt: Wer ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen erzielt, muss proportional mehr Unterhalt zahlen. Die Erhöhung 2026 wirkt sich also nicht nur auf die erste Einkommensgruppe aus, sondern zieht alle darüber liegenden Stufen mit nach oben.

Tabellenbedarf Kindesunterhalt (Richtsätze ab 01.01.2026)

Hier sind die Tabellenwerte der Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026 aus der offiziellen Quelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Nr.Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 JahreProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €100%1.200 / 1.450 €
22.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €105%1.750 €
32.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €110%1.850 €
42.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €115%1.950 €
53.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €120%2.050 €
63.701–4.100 €623 €715 €836 €894 €128%2.150 €
74.101–4.500 €661 €759 €889 €950 €136%2.250 €
84.501–4.900 €700 €804 €941 €1.006 €144%2.350 €
94.901–5.300 €739 €849 €993 €1.061 €152%2.450 €
105.301–5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €160%2.550 €
115.701–6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €168%2.850 €
126.401–7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €176%3.250 €
137.201–8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €184%3.750 €
148.201–9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €192%4.350 €
159.701–11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €200%5.050 €

Zahlbeträge nach Anrechnung Kindergeld 2026 (259 €)

Im Anhang der Düsseldorfer Tabelle 2026 sind die Zahlbeträge nach Anrechnung des Kindergeldes (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) aufgeführt.olg-duesseldorf.nrw

Nr.Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 JahreProzentsatz
1bis 2.100 €356,50 €428,50 €523,50 €439,00 €100%
22.101–2.500 €381,50 €456,50 €556,50 €474,00 €105%
32.501–2.900 €405,50 €484,50 €589,50 €509,00 €110%
42.901–3.300 €429,50 €512,50 €621,50 €544,00 €115%
53.301–3.700 €454,50 €540,50 €654,50 €579,00 €120%
63.701–4.100 €493,50 €585,50 €706,50 €635,00 €128%
74.101–4.500 €531,50 €629,50 €759,50 €691,00 €136%
84.501–4.900 €570,50 €674,50 €811,50 €747,00 €144%
94.901–5.300 €609,50 €719,50 €863,50 €802,00 €152%
105.301–5.700 €648,50 €763,50 €915,50 €858,00 €160%
115.701–6.400 €687,50 €808,50 €968,50 €914,00 €168%
126.401–7.200 €726,50 €853,50 €1.020,50 €970,00 €176%
137.201–8.200 €765,50 €897,50 €1.072,50 €1.026,00 €184%
148.201–9.700 €804,50 €942,50 €1.124,50 €1.082,00 €192%
159.701–11.200 €842,50 €986,50 €1.176,50 €1.137,00 €200%

Quelle: OLG Düsseldorf

Selbstbehalt und Elternunterhalt

Für Unterhaltspflichtige besonders relevant ist der sogenannte Selbstbehalt, also der Betrag, der ihnen mindestens für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Beim Kindesunterhalt bleiben die bekannten Selbstbehaltsgrenzen von 1.450 Euro für erwerbstätige und 1.200 Euro für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige auch 2026 unverändert.

Neu beziehungsweise präzisiert werden dagegen Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt und beim Unterhalt gegenüber Enkeln. Für erwachsene Kinder, die für ihre Eltern oder Enkel leistungsfähig sein sollen, wird ein Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro festgelegt; für den mit ihnen zusammenlebenden Ehepartner mindestens 2.120 Euro. Damit sollen Unterhaltspflichtige davor geschützt werden, durch solche Zahlungen selbst in finanzielle Engpässe zu geraten.

Auswirkungen für Trennungseltern

Für betreuende Eltern, meist Alleinerziehende, bedeuten die neuen Werte einen etwas höheren Unterhaltsanspruch, der die gestiegenen Lebenshaltungskosten zumindest in kleinen Schritten widerspiegelt. Da aber gleichzeitig das Kindergeld steigt und die Erhöhungen der Bedarfssätze sehr moderat ausfallen, bleibt der reale finanzielle Zugewinn oft überschaubar.

Unterhaltspflichtige Elternteile müssen ab 2026 mit leicht erhöhten monatlichen Zahlungen rechnen. Wer ohnehin knapp über dem Selbstbehalt liegt oder mehrere Kinder zu versorgen hat, sollte seine individuelle Situation genau prüfen und gegebenenfalls berechnen lassen, ob eine Anpassung der Unterhaltsfestsetzung erforderlich ist.

Was Eltern jetzt tun sollten

Sobald die neue Düsseldorfer Tabelle gilt, greifen die geänderten Sätze grundsätzlich automatisch, sofern eine dynamische Unterhaltsverpflichtung vereinbart oder tituliert ist. Trotzdem lohnt es sich für beide Seiten, die Beträge aktiv zu überprüfen.

Empfehlenswert ist:

  • Die Tabelle 2025 und 2026 gegenüberzustellen und die Differenz pro Kind zu berechnen.
  • Die neue Kindergeldhöhe in die Berechnung einzubeziehen.
  • Zu klären, ob sich das eigene Einkommen geändert hat und dadurch eine andere Einkommensgruppe einschlägig ist.

Bei Unsicherheiten helfen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht, Unterhaltsvorschusskassen oder spezialisierte Beratungsstellen weiter. Sie können konkret ausrechnen, wie viel Unterhalt ab 2026 tatsächlich geschuldet oder zu erwarten ist und ob gegebenenfalls eine Abänderung eines bestehenden Titels sinnvoll oder nötig wird.

Ingo K