Kindergrundsicherung Gesetz

Das Kindergrundsicherung Gesetz ist die Basis der geplanten Kindergrundsicherung, die das Bürgergeld für Kinder und weitere Sozialleistungen für Kinder erstezen soll.

Offizielles Kindergrundsicherung-Gesetz fehlt

Bisher gibt es noch kein Kindergrundsicherung Gesetz, auch keinen Gesetzentwurf.

Es gibt lediglich ein Eckpunktepapier der Bundesregierung und eine Forderung im Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer, möglichst rasch einen Gesetzesentwurf entsprechend dem Eckpunktepapier vorzulegen.

Gesetzgebungsverfahren Kindergrundsicherung

Das Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung wird mit einem Referentenentwurf beginnen. Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung wird dann in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag muss sich anschließend in drei Lesungen mit dem Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung befassen. Stimmt er zu, muss auch der Bundesrat dem Kindergrundsicherung-Gesetz zustimmen. Bei Unstimmigkeiten, wenn der Bundesrat die Zustimmung verweigert, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, der eine Kompromisslösung erarbeiten soll.

Wir werden ausführlich über das Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung berichten.