FAQ Kindergrundsicherung

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Warum ist die gegenwärtige finanzielle Förderung der Kinder sozial ungerecht?

Die finanzielle Förderung der Kinder ist in Deutschland ist zu bürokratisch geregelt und auch sozial ungerecht. Dabei sind vor allem drei Argumente wichtig:

1. Kinder, der Eltern Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, erhalten, bekommen de facto kein Kindergeld, da dieses auf das Bürgergeld angerechnet wird.

2. Die Beantragung des Kinderzuschlags für Familien mit geringem Einkommen, die also kein Bürgergeld erhalten, ist sehr kompliziert. Es bestehen zudem feste, unverrückbare Einkommensgrenzen.

3. Eltern, die sehr gut verdienenden, werden um ca. 100 Euro pro Kind durch Kinderfreibeträge im Bereich der Einkommenssteuer (von fast 300 Euro) mehr entlastet, als Normalverdiener mit dem Kindergeld.

Schließen sich Kindergrundsicherung und Bürgergeld für Kinder aus?

Die Kindergrundsicherung ersetzt nur den Regelbedarf des Bürgergeldes für Kinder. Auf Bürgergeld-Leistungen, die anders als der Regelsatz nicht pauschal bemessen werden, haben Kinder allerdings weiterhin einen Anspruch. So werden die Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderter oder kranker Kinder anerkannt. Gleiches gilt bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen. Diese Kosten werden neben der Kindergrundsicherung im Rahmen des Bürgergeldes anerkannt. und vom Jobcenter übernommen.

Welche staatlichen Leistungen werden durch die Kindergrundsicherung ersetzt?

Die Kindergrundsicherung ersetzt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den Regelsatz / Regelbedarf des Bürgergelds für Kinder und den Unterhaltsvorschuss.

Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?

Die Höhe der Kindergrundsicherung muss sich nach dem verfassungsrechtlich notwendiger Betrag für das sächliche Existenzminimum und und dem Betrag für Bettreuung, Erziehung und Ausbildung richten. :Der erste liegt gegenwärtig bei 393 Euro, der zweite bei 180 Euro, insgesamt also bei 573 Euro. Bei beiden Beträgen handelt es sich um das sogeannte soziokulturelle Existenzminimum. Dieses wird im alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorzulegenden Existenzminimumbericht
festgestellt.

Erhalten alle Kinder die gleiche Summe an Kindergrundsicherung?

Nein, die Kindergrundsicherung wird aufgespalten in einen Kindergarantiebetrag und einen Kinderzusatzbetrag. Familien ohne oder mit geringem Einkommen erhalten die gesamte Leistung der Kindergrundsicherung in Höhe von 636 Euro. Mit steigendem Einkommen wird die Leistung der Kindergrundsicherung gemäß dem Einkommensteuertarif bis zum Mindestbetrag von ca. 290 Euro gemindert. Der Kindergarantiebetrag von 290 Euro entspricht dabei dem früheren Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und wird an jedes Kind gezahlt.

Bis zu welchem Alter wird die Kindergrundsicherung gezahlt?

Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gezahlt Junge Erwachsene in Ausbildung oder
Studium erhalten – wie früher das Kindergeld – den Garantiebetrag der Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr den Mindestbetrag von 290 Euro als Pauschale. Daneben besteht, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, ein Anspruch nach dem BAföG und auf ähnliche Förderleistungen.

Soll die Kindergrundsicherung immer die gleiche Höhe haben?

Nein, die Höhe der Kindergrundsicherung richtet sich immer nach dem aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und muss kontinuierlich an die Inflationsrate angepasst werden.

Wie erfolgt die Auszahlung der Kindergrundsicherung ?

Die Auszahlung der Kindergrundsicherung erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Auszahlung setzt voraus, dass ein förmlicher Antrag auf Kindergrundsicherung gestellt wurde.

Muss die Kindergrundsicherung versteuert werden?

Die Kindergrundsicherung muss der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechend gestaffelt und besteuert werden. So ein Ansatz. Eine Einbeziehung der Kindergrundsicherung in das zu versteuernde Einkommen soll nicht erfolgen,da sich dadurch die Steuerlast für kleinere und mittlere Einkommen überproportional erhöhen würde Gerechter ist die Lösung, den Grenzsteuersatz, der sich für das elterliche Einkommen ohne Kindergrundsicherung ergibt, auf die Kindergrundsicherung anzuwenden. Auf diese Weise bleibt mehr von der Kindergrundsicherung in den Familien. Familien mit kleineren und mittleren Einkommen profitieren dann stärker davon. Und Familien ohne oder mit geringem Einkommen erhalten die gesamte Leistung der Kindergrundsicherung, also den Garantiebetrag und den Zusatzbetrag bzw. Garantie-Plus-Betrag.
Bei Familieneinkommen oberhalb des elterlichen Existenzminimums wird die Kindergrundsicherung gemäß dem Einkommensteuertarif schrittweise gemindert, bis sie bei Höchsteinkommen, die dem Spitzensteuersatz unterliegen, den Mindestbetrag von 290 Euro erreicht.

Gibt im Vergleich zum Bürgergeld für Kinder eine Altersstaffelung bei der Kindergrundsicherung?


Ja, beim Kinderzusatzbetrag gibt es eine Altersstaffelung, bei Kindergarantiebetrag (ehemaliges Kindergeld) gibt es keine Altersstaffelung. Bei letztem hat, obwohl die Kindergrundsicherung über einen langen Zeitraum gezahlt wird, von der Geburt bis über die Volljährigkeit des Kindes hinaus, eine konstant gleiche Höhe der Kindergrundsicherung (also der Kindergarantiebetrag) für die durchschnittliche Zahlung keine Auswirkungen. Es soll sich bei der Kindergrundsicherung um eine einfache und transparente Leistung handeln.

Wird neben der Kindergrundsicherung die Ausbildungsförderung (z.B. BAföG) gezahlt?


Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gewährt und ersetzt daher auch das
Schüler-BAföG. Junge Erwachsene erhalten bis zum 25. Lebensjahr den Garantiebetrag der Kindergrundsicherung von290 Euro. Für Auszubildenden oder Studierenden, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht neben der Kindergrundsicherung der Anspruch auf BAföG oder auf eine ähnliche Förderleistung, etwa nach dem BAB.

Ändert sich durch die Kindergrundsicherung etwas an der Unterhaltspflicht der Eltern?

Durch die Kindergrundsicherung ändert sich an der grundsätzlichen Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind nichts. Allerdings wird die Kindergrundsicherung auf den unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes – jeweils zur Hälfte bei beiden Elternteilen – angerechnet. Auf diese Weise findet ein finanzieller Interessenausgleich zwischen getrennt lebenden Eltern statt. Unterhaltsansprüche bleiben im Übrigen bestehen. Das gilt insbesondere für den den Sonder- und Mehrbedarf als auch für den sonstigen über die Kindergrundsicherung hinausgehenden Anspruch auf Kindesunterhalt.


Gibt es neben der Kindergrundsicherung einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Die Kindergrundsicherung beiinhaltet bereits das soziokulturelle Existenzminimum. Da der bisherige Unterhaltsvorschuss diesen Bedarf abdeckte, ist er durch die Kindergrundsicherung obsolet geworden. Gleiches gilt für die Unterhaltsanspruch des Kindes bei niedrigem Einkommen. Nur ein Unterhaltsanspruch, der über den Zahlbetrag der Kindergrundsicherung hinausgeht, kann bei Zahlungsunwilligkeit eingeklagt werden.


Fällt duch die Kindergrundsicherung die kostenlose Familienversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse weg?

Nein, die Kindergrundsicherung setzt eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern weiterhin voraus. Andernfalls müsste die Kindergrundsicherung einen weitaus höheren Zahlbetrag beinhalten.

Gibt es neben der Kindergrundsicherung das Elterngeld?

Ja. Der Anspruch auf Elterngeld besteht neben der Kindergrundsicherung und ist unabhängig davon.Jedoch gilt der Progressionsvorbehalt auch bei der Berechnung der Steuer auf die Kindergrundsicherung gelten. Damit ist der Nettobetrag der Kindergrundsicherung eventuell niedriger als ohne Berücksichtigung der Höhe des Elterngeldes.