Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Beträgen zusammen, dem Garantiebetrag und dem Zusatzbetrag, auch Garantie-Plus-Betrag genannt.
Wie hoch ist der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung?
Der Garantiebetrag ist der Ersatz für das Kindergeld. Auf den Garantiebetrag hat deshalb jedes Kind einen Anspruch – undabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern. Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung entspricht der maximalen Entlastungswirkung der (ehemaligen) Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Er setzt sich zusammen aus
– dem sächliches Existenzminimum und
– dem halben Freibetrag für den Betreuung-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)).
Das soziokulturelle Existenzminimum eines Kindes besteht aus dem sächlichen Existenzminimum und dem darüber hinausgehenden Aufwand für Betreuung, Erziehung bzw. Ausbildung. Die Höhe des Existenzminimums ergibt sich aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung, den diese alle zwei Jahre erstellt.
In dem Bericht wird also ermittelt, was Kinder im Minimum zum Aufwachsen brauchen. Die Kinderfreibeträge im Steuerrecht wurden dementsprechend in der Vergangenheit angepasst. Dementsprechend liegt der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung nach dem aktuellen Existenzminimumbericht bei 379 Euro.
Wie hoch ist der Zusatzbetrag, der Garantie-Plus-Betrag der Kindergrundsicherung?
Kinder, die Bürgergeld erhielten, und ein Teil der Kinder, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag hatten, erhalten automatisch den Garantie-Plus-Betrag der Kindergrundsicherung.
Die Höhe des Garantie-Plus-Betrags basiert zunächst auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern.
In fernerer Zukunft ist angedacht, dass eine Expertenkommission unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine neue Bedarfsermittlung entwickelt.
Der Garantie-Plus-Betragist abhängig von Einkommen der Eltern und ergibt sich in folgender maximalen Höhe:
0 bis 5 Jahre: 119 Euro
6 bis 13 Jahre: 188 Euro
14 bis 17 Jahre: 257 Euro
Es gilt: je niedriger das Einkommen der Eltern, desto höher der Garantie-Plus-Betrag der Kindergrundsicherung. Die oben genannten Maximalbeträge ergeben sich, wenn die Eltern über kein Einkommen verfügen.
Mehr- und Einmalbedarfe können zusätzlich über das Sozialhilferecht geltend gemacht werden. Sie können also gesondert
beantragt werden. Wohnkosten sind hingegen pauschaliert in der Kindergrundsicherung enthalten. Für den Fall, dass der Bedarf über der Pauschale liegt und die Eltern Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, kann der Mehrbedarf über die Eltern beantragt werden.
Höhe der Kindergrundsicherung selbst berechnen
Tipp: Nutzen Sie den anonymen, datenschutzkonformen Kindergrundsicherung – Rechner, um die genaue Höhe des Anspruchs auf Kindergrundsicherung vorab zu ermitteln.
Hier der Link: Kindergrundsicherung – Rechner
Zusammenfassung zur Höhe der Kindergrundsicherung
Die Höhe der Kindergrundsicherung setzt sich aus dem Garantiebetrag und dem Zusatzbetrag zusammen.
Welche Kinder erhalten den den Garantie-Betrag?
Den Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung erhält jedes Kind in Deutschland.
Welche Kinder erhalten neben dem Garantie-Betrag auch den Zusatzbetrag, den GarantiePlus-Betrag?
Den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung in voller Höhe erhalten alle Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen. Gleiches gilt für Kinder, die bislang Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag gehabt haben.