Höhe der Kindergrundsicherung

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Die Kindergrundsicherung setzt sich hauptsächlich aus zwei Beträgen zusammen, dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag. Hinzu kommen aber noch Leistungen für Bildung und Teilhabe, die ebenfalls die Höhe dier Kindergrundsicherung bestimmen.

Nach den derzeitig vorliegenden Zahlen wird die Kindergrundsicherung in der Summe und Höhe (Kindergarantiebetrag + Kinderzusatzbetrag) nach den folgenden, nach Alter gestaffelten Regelbedarfsstufen der Kinder mit folgenden Euro-Beträgen zum 1. Janaur 2025 ausgezahlt:

  • Kind 0 – 5 Jahre: 530 Euro
  • Kind 6 -13 Jahre: 557 Euro
  • Kind 14 – 17 Jahre: 636 Euro

Tabelle Höhe Kindergrundsicherung 2025

Alter des Kindes (jeweils einschließlich)Kindergrundsicherung 2025Kindergarantiebetrag
(ehemals: Kindergeld)
Kinderzusatzbetrag Teilhabe am kulturellen Leben in der GemeinschaftAusstattung von Schülern mit persönlichem Schulbedarf
Kind im Alter von 0 bis 5 Jahre 530 Euro255 Euro275 Euro15 Euro30 Euro
Kind im Alter von 6 bis 13 Jahre555 Euro255 Euro300 Euro15 Euro30 Euro
Kind im Alter von 14 bis 17 Jahre636 Euro255 Euro381 Euro15 Euro30 Euro
Kinder ab 18 Jahre255 Euro

Wichtig: Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlen. Die Tabelle ist noch nicht vollständig, da genau Zahlen noch nicht vorliegen.

Bei der Berechnung für 2025 ist wie folgt vorgegangen worden:

Die Regelbedarfe der Kinder sind – je nach Bedarfsstufe um 28, 20 und 20 Euro erhöht worden. Dann erfolgte die Fortschreiben für 2024 um 12,2 Prozent, anschließend die für die Zukunft zu erwartende Regelbedarfserhöhung 2025 um 3 Prozent (konservativ geschätzt).

Hinzu kommt die Wohnkostenpauschale. Auch sie wird sich bis 2025 erhöhen; steigt die Pauschale ausgehend vom Basisjahr 2023 um zehn Prozent, beträgt sie im Jahr 2025 132 Euro.

Die Annahme dieser zehnprozentigen Steigerung ist nicht unwahrscheinlich, weil die Miet- und Heizkosten derzeit stärker als üblich steigen, aber weniger als die Regelbedarfe.

Die Summe aus erhöhten und fortgeschriebenen Regelbedarfen und der fortgeschriebenen Wohnkostenpauschale ergibt die genannten Beträge von 530 Euro , 555 Euro und 636 Euro, je nach Altersstufe.

Wie hoch genau die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 sein wird, wird erst im 3. Quartal 2024 feststehen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie setzt sich die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe zusammen?

Die Zusammensetzung der Höhe der Kindergrundsicherung ist in § 1 Kindergrundsicherung Gesetz definiert. Danach besteht die Kindergrundsicherung aus folgenden 5 Komponenten:

  1. dem Kindergarantiebetrag,
  2. dem Kinderzusatzbetrag,
  3. einem pauschalen Betrag von 15 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Kindergrundsicherung Gesetz,
  4. einem pauschalen Betrag für die Ausstattung von Schülern mit persönlichem Schulbedarf nach § 21 Absatz 2 Kindergrundsicherung Gesetz,
  5. den weiteren Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 21 Absatz 1 Satz 2 und Absätze 3 bis 6 Kindergrundsicherung Gesetz

Wie hoch ist der Kindergarantiebetrag bei der Kindergrundsicherung?

Der Kindergarantiebetrag ist der Ersatz für das Kindergeld. Auf den Kindergarantiebetrag hat deshalb jedes Kind einen Anspruch – undabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern. Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung entspricht der maximalen Entlastungswirkung der (ehemaligen) Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Er setzt sich zusammen aus

– dem sächliches Existenzminimum und

– dem halben Freibetrag für den Betreuung-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)).

Das soziokulturelle Existenzminimum eines Kindes besteht aus dem sächlichen Existenzminimum und dem darüber hinausgehenden Aufwand für Betreuung, Erziehung bzw. Ausbildung. Die Höhe des Existenzminimums ergibt sich aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung, den diese alle zwei Jahre erstellt.

In dem Bericht wird also ermittelt, was Kinder im Minimum zum Aufwachsen brauchen. Die Kinderfreibeträge im Steuerrecht wurden dementsprechend in der Vergangenheit angepasst.

Wie hoch ist der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung?

Kinder, die Bürgergeld erhielten, und ein Teil der Kinder, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag hatten, erhalten automatisch den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung.

Die Höhe des Kinderzusatzbetrages basiert zunächst auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern.

In fernerer Zukunft ist angedacht, dass eine Expertenkommission unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine neue Bedarfsermittlung entwickelt.

Der Kinderzusatzbetrag ist abhängig von Einkommen der Eltern und ergibt sich in folgender maximalen Höhe:

  • 0 bis 5 Jahre: 275 Euro
  • 6 bis 13 Jahre: 300 Euro
  • 14 bis 17 Jahre: 381 Euro

Es gilt: je niedriger das Einkommen der Eltern, desto höher der Kindergetrag der Kindergrundsicherung. Die oben genannten Maximalbeträge ergeben sich, wenn die Eltern über kein Einkommen verfügen.

Mehr- und Einmalbedarfe können zusätzlich über das Sozialhilferecht geltend gemacht werden. Sie können also gesondert beantragt werden. Wohnkosten sind hingegen pauschaliert im Zusatzbetrag indergrundsicherung enthalten. Für den Fall, dass der Bedarf über der Pauschale liegt und die Eltern Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, kann der Mehrbedarf über die Eltern beantragt werden.

Höhe der Kindergrundsicherung selbst berechnen

Tipp: Nutzen Sie den anonymen, datenschutzkonformen Kindergrundsicherung – Rechner, um die genaue Höhe des Anspruchs auf Kindergrundsicherung vorab zu ermitteln.

Hier der Link: Kindergrundsicherung Rechner

Zusammenfassung zur Höhe der Kindergrundsicherung

Die Höhe der Kindergrundsicherung setzt sich aus dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag zusammen.

Welche Kinder erhalten den den Kindergarantiebetrag?

Den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung erhält jedes Kind in Deutschland.

Welche Kinder erhalten auch den Kinderzusatzbetrag?

Den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in voller Höhe erhalten alle Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen. Gleiches gilt für Kinder, die bislang Anspruch auf den vollen Kinderzuschlag gehabt haben.