Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch und einfach zu beantragen sein. Das Bewilligungsverfahren soll schnell und ohne großen Aufwand durchgeführt werden können.
Es sollen keine keine individuellen Bedarfsprüfungen der Kinder vorgenommen werden.
Mehrbedarfe der Kinder, die über die Inhalte von Garantiebetrag und Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung hinausgehen, können und müssen zusätzlich bei den Kindergrundsicherungsbehörden beantragt werden.
Pauschale Mehrbedarfe der Kinder werden gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen
vorliegen.
Bei den Mehrbedarfen handelt es sich insbesondere um einmaligen Bedarfe von Kindern und um die nicht pauschalierbaren Bestandteilen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Gegenwärtig steht noch nicht fest, ob für solche Bedarfe die Kindergrundsicherungsbehörde, also die Familienkasse, zuständig ist, ober ob solche einmaligen Bedarfe als Bedarfe der Eltern im Bürgergeld bzw. im SGB XII ausgestaltet werden. Dann wären das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt zuständig.